Hinweise zur aktuellen Lage der Corona-Pandemie
22.02.2021 Friedrich-Rittelmeyer-Haus
Die Pflegebereiche in unserem Haus bleiben wegen einem aktiven Infektions-geschehen voraussichtlich bis einschließlich 3. März für Besuche geschlossen.
Ab dem 24. Februar können Besuche zu den Bewohner*innen für Außenfahrten / Spaziergänge maximal 1 bis 2 -mal die Woche vorübergehend vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass jeder Besucher am Tag des Besuches vorher von einem unserer Mitarbeiter getestet wird.
Dafür stehen folgende Zeiten zur Verfügung:
Mittwochs 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitags 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Montags 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Nutzen Sie bitte weiterhin auch die Möglichkeit zu Skypen, zu Telefonieren oder zu Schreiben.
Wir bitten darum, sich vorab in den Wohnbereichen für alle Besuche telefonisch anzumelden:
Wohnbereich 1 Tel. 0511 – 26177 – 110
Wohnbereich 2 Tel. 0511 – 26177 – 300
Therapeuten, Ärzte und Seelsorger melden sich bitte vor Ihrem Besuch telefonisch an.
-Ihre Einrichtungsleitung-
05.02.2021 Friedrich-Rittelmeyer-Haus
Das Pflegeheim ist für Besucher geschlossen.
Das zuständige Gesundheitsamt der Region Hannover hat für alle Bewohner der 2. Etage (Wohnbereich I und Wohnbereich II) eine Quarantäne angeordnet.
In Absprache und Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt empfiehlt die Einrichtungsleitung allen Bewohnern der übrigen Etagen das Haus – für Besuchskontakte – bis auf Weiteres nicht zu verlassen.
Für die Übergabe von Persönlichem an die Bewohner bitten wir die Besucher die Zeiten von montags – freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu nutzen.
Für gesundheitliche Fragen setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem Wohnbereich in Verbindung.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
23.01.2021 Friedrich-Rittelmeyer-Haus
Besucher müssen an jedem Tag, an dem sie einen Bewohner im Pflegeheim besuchen, einen PoCAntigen-Schnelltest auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 durchführen lassen.
Termine für Testungen:
Montags 15:00 Uhr – 17:00 Uhr / Mittwochs 14:00 Uhr – 17:00 Uhr / Freitags 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Der Besuch kann auch dann stattfinden, wenn ein Nachweis über einen negativen COVID-19-PCR-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Gesetzliche Grundlage:
21067_Corona-Verordnung_ab_13-02-2021
COVID-19-Handreichung_2020-09-23
Neue Hinweise zur Impfaufklärung / Anamnese-Einwilligung / Aufklärungsmerkblatt
Aufklärungsmerkblätter für die Erstimpfung, die auf Vordrucken mit einem vor dem 22.12.2020 liegenden Stand unterzeichnet wurden, müssen neu eingeholt werden. Der Grund dafür: Es waren neue Fachinformationen zum BionTech-Impfstoff eingegangen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) zu wesentlichen Änderungen am Aufklärungsmerkblatt veranlasst hatten. Bitte verwenden Sie nun nur noch die diesem Brief anhängenden Vordrucke sowie die im weiteren Verlauf möglicherweise eingehenden weiteren Aktualisierungen des RKI.
Für die zweite COVID-19-Schutzimpfung ist eine gesonderte Einwilligung erforderlich, die nach Verabreichung der ersten Impfung eingeholt werden muss. Der Grund dafür: Grundsätzlich sind Aufklärung und Einwilligung bei jedem ärztlichen Eingriff notwendig. Daraus folgt, dass auch vor dem Zweitimpfungs-Termin etwaige Betreuer*innen vorab in die Impfung einwilligen müssen, soweit die Betreuung den Regelungskreis der Gesundheitssorge umfasst. Die Einwilligungen müssen durch die Einrichtung eingeholt werden, in der der oder die Impfberechtigte lebt. Sie müssen bei der Impfung vorliegen und können nicht nachgereicht werden. Sollte die Impfung gefährdet sein, ist eine Fax- oder E-Mail-Übermittlung ausreichend. Das Original kann dann nachgereicht werden.
1_002_Anamnese-Einwilligung-2021-01-11-interaktiv
COVID_19_Aufklaerung_2021-01-11-interaktiv
COVID_19_Hinweise zur Aufklaerung_2021-01-11
Für unsere Mitarbeitenden (insbesondere Pflegekräfte) stellen wir zusätzliches Informationsmaterial zur Verfügung.
2021-01-11 PM2 Impfung Pflegekräfte
Pflegewissenschaft zu Impfen v Pflegenden
Als Besucher können Sie unser Haus nur mit einer Registrierung betreten. Das hierzu erforderliche Formular können Sie hier vorab herunterladen. Bitte bringen Sie das ausgedruckte und ausgefüllte Formular zu Ihrem Besuch in unserem Haus mit. Das erspart Ihnen und uns Zeit. Wir bitten um Verständnis.
Besucherregistrierung_25.01.2021
Niedersächsiche Corona-Verordnung
Liebe Besucher*innen, liebe Angehörige,
die Nierdersächsische Landesgesundheitsamt hat die Hinweise zu Maßnahmen der Infektionsprävention bei COVID-19 in Pflegeeinrichtugnen überarbeitet.
Anlage: Corona-Verordnung_ab_25-01-2021.pdf
Bei Ihrem 1. Besuch bringen Sie bitte auch die beigefügte Selbstverpflichtung unterschrieben mit und legen Sie sie der Einrichtungsleitung vor.
Anlage: SELBSTVERPFLICHTUNG FÜR BESUCHER WEGEN CORONA
Achten Sie bei Ihren Besuchen bitte vor allem auf die Einhaltung der bei Infektionsrisiken aller Art eigentlich selbstverständlichen hygienischen Standards. Die Infobroschüre „Infektionen vorbeugen: Hygiene schützt“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie hier:
Anlage: INFEKTION VORBEUGEN
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!